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Eine kleine Wärmepumpen-Anekdote (Mi, 08 Mai 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ Dirk Specht ¦               KOMMENTAR   Gespräch mit einem Experten für Wärme- und Klimatechnik. Promovierter Ingenieur, hat selbst einige Komponenten entwickelt, arbeitet freiberuflich für einen asiatischen Hersteller. Nebenbei berät er Unternehmen und Haushalte. Laut seinen Angaben hat er knapp 2.000 Energiekonzepte erarbeitet, von Fabriken bis zu alten Bauernhöfen.   Bei den untersuchten Objekten kam er bei folgenden zu dem Ergebnis, dass eine Wärmepumpe wirtschaftlich schlechter als eine fossile Heizung ist: Keine. Bei von ihm realisierten Projekten wurden folgende mit einer Wärmepumpe aus deutscher Herstellung realisiert: Keine. Folglich von ihm aus Asien importierte Systeme: Alle. Gründe: Viele Spezifikationen für deutsches Klima und deutschen Baubestand in Deutschland gar nicht erhältlich. Bei identischer Spezifikation deutsche Produkte bis zu 200% teurer.   Ferner prüft er oft bereits installierte Wärmepumpen, bisher ca. 500. Dabei kam er zu folgender Quote falsch installierter oder dimensionierter Systeme: 90 Prozent. Der mittlere Mehrbedarf an Energie aufgrund der Fehler: 50 Prozent.   Ob er wisse, wie das in Norwegen läuft, konnte er klar beantworten: Da seien Leute mit seiner Kompetenz normal und die asiatischen Hersteller ohnehin auf dem Markt. Nach einer Bewertung der Kompetenz deutscher Heizungsbauer und Klimatechniker habe ich nicht gefragt.   War ja nur eine Anekdote, naja, sagen wir: Stichprobe. Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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CO2-Messungen in Echtzeit: Empa-Daten für den SRF-Klimamonitor (Wed, 08 May 2024)
Die Forschungsstation auf dem Jungfraujoch / La station de recherche du Jungfraujoch / The research station on the Jungfraujoch. Bild/Image: Konsta Punkka Die Forschungsstation auf dem Jungfraujoch / La station de recherche du Jungfraujoch / The research station on the Jungfraujoch. Bild/Image: Konsta Punkka DMZ – WISSENSCHAFT / MM ¦ AA ¦      Die Forschungsstation auf dem Jungfraujoch / La station de recherche du Jungfraujoch / The research station on the Jungfraujoch. Bild/Image: Konsta Punkka   Dübendorf, St. Gallen und Thun - Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF bewirbt auf seiner Webseite den "Klimamonitor" als tägliche Informationsquelle zum Weltklima. Ein wichtiger Bestandteil dieser Informationen sind die CO2-Konzentrationen, die von Forschenden der Empa-Abteilung "Luftfremdstoffe/Umwelttechnik" gemessen werden, insbesondere auf dem Jungfraujoch.   Die Messung von Treibhausgasen in der Atmosphäre und ihr Austausch zwischen Atmosphäre, Biosphäre und Ozeanen sind von entscheidender Bedeutung für das Verständnis des globalen Klimawandels und die Vorhersage möglicher Konsequenzen. Im Rahmen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL) und der europäischen Forschungsinfrastruktur "Integrated Carbon Observation System" (ICOS) misst die Empa auf dem Jungfraujoch kontinuierlich die CO2-Konzentration. Diese Daten helfen, den globalen Kohlenstoffkreislauf und dessen Beeinflussung durch menschliche Aktivitäten besser zu verstehen. SRF nutzt die Daten dank der Forschenden der Empa-Abteilung "Luftfremdstoffe/Umwelttechnik" für den Klimamonitor.   Die Daten werden in Form von Monatsmittelwerten (rote Linie in der Grafik) für die langfristige Zeitreihe und einem Tagesmittelwert (roter Punkt) für den Vortag angezeigt. Empa-Forscher Martin Steinbacher betont jedoch, dass der Weg von den Messgeräten bis zur Webseite länger ist als gedacht. Die Rohdaten werden täglich an das "Atmospheric Thematic Center" der ICOS-Forschungsinfrastruktur in Frankreich geschickt, wo sie von den Umgebungsluftdaten separiert, kalibriert und auf stündliche Aggregatswerte umgerechnet werden. Nur so können die anspruchsvollen Datenqualitätsziele annähernd in Echtzeit erreicht werden. Von dort gehen die Daten an das "ICOS Carbon Portal" in Schweden, von wo aus SRF sie einmal täglich abruft. Dieser Prozess erfordert Robustheit und Automatisierung, betont Steinbacher. Doch der Aufwand lohnt sich, denn die SRF-Webseite zählt zu den meistbesuchten in der Schweiz!       Herausgeber Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt http://www.empa.ch Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Unlauterer Wettbewerb (Wed, 08 May 2024)
DMZ – SATIRE ¦ Ruedi Stricker ¦    Sehr geehrter Herr Corleone, Grundsätzlich haben wir uns längst damit abgefunden, dass Sie ausgerechnet hier an der Zürcherstraße eine sogenannte Cafeteria eröffnet haben. Wir haben als tolerante Schweizer nichts gegen sizilianische Einwanderer, die den alteingesessenen Gastrobetrieben einen Teil des Kuchens streitig machen. Meine Frau kocht jeden Dienstag Spaghetti, und unsere Tochter trägt sich ernsthaft mit dem Gedanken, sich an Weihnachten mit einem Mailänder zu verloben. Dies aber nur nebenbei bzw. zur Entkräftung allfälliger rassistischer Motive für das vorliegende Schreiben.   Worum es mir geht: Wie Sie wissen, führen wir seit Generationen ein beliebtes Restaurant. Wir pflegen eine gutbürgerliche Küche, und unsere Spezialitäten sind weit über die Dorfgrenzen hinaus bekannt. Der Weinkeller ist gut dotiert, das Personal hochmotiviert und äußerst zuvorkommend. Dank guter Auslastung ist es uns auch stets gelungen, die äußerst knappe Kalkulation im Betriebsergebnis doch noch aufzufangen.   Zu unserem Leidwesen mussten wir jedoch feststellen, dass Sie uns mit einer perfiden Strategie gezielt Gäste abwerben. Als Erstes haben Sie eine sündhaft teure Espressomaschine gekauft. Oder vielmehr: Geleast, gemietet oder irgendwie beschafft. Woher auch soll ein dahergelaufener Secondo das Geld für eine Maschine nehmen, die mehr als ein Kleinwagen kostet? Mit diesem hochglanzpolierten Gerät und dem ebenso teuren Kaffee von Ihrem Schwager haben Sie es fertiggebracht, dass bei uns schon nach kurzer Zeit jeder zweite Gast nicht nur auf den Kaffee verzichtet, sondern gleich nach dem Hauptgang die Rechnung verlangt. Die meisten dieser Leute fahren dann schnurstracks zu Ihnen, um das bei uns genossene Essen mit Ihren Amaretti und Ihrem Espresso abzurunden. Nicht selten dann auch noch mit margenträchtigem Grappa.   Dass Sie uns den größten Teil des Kaffeeumsatzes geklaut haben, stellt Ihre Gier jedoch nicht zufrieden. Nein, Sie mussten diese Art von unlauterem Wettbewerb noch auf die Spitze treiben. Obwohl Sie nicht einmal eine anständige Fritteuse haben, machen Sie jetzt sogar auf Restaurant und tischen sogenannte Antipasti auf. Dass diese ungesunde «Ernährung» unsere ehemaligen Gäste krank macht, interessiert Sie nicht. Ihnen geht es nur darum, alteingesessenes Gastgewerbe kaputtzumachen. Aber lassen Sie sich eins gesagt sein: Wir lassen uns nicht fertigmachen, und bevor wir Ihrem Schwiegervater auch so eine hochglanzpolierte Espressomaschine abkaufen, schicken wir Ihnen die Lebensmittelkontrolle vorbei. Deren Chef ist nämlich mein Schwiegervater.   Mit freundlichen Grüßen Kurt Hangartner
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Poetische Herzklänge - jeden Mittwoch neu von und mit Patricia Jungo (Wed, 08 May 2024)
DMZ - POETISCHE HERZKLÄNGE ¦ Patricia Jungo ¦    Jeden Mittwoch erscheint an dieser Stelle ein Text von Patricia Jungo. www.patriciajungo.ch     Regenbogen Regenbogen, an deinem Ende wartet mein Beginn, du gibst meinen Träumen Farbe und Sinn. Deinen magischen Bogen spannst du unsagbar weit, du machst uns Menschen zu wundervollen Reisen bereit. Du bist Brücke aus Harmonie und auch Schönheit und verbindest das Jetzt mit der Unendlichkeit. Nur unsere Seelen können dich berühren, nur unser Herz kann über dich führen. Meine Feder will ich in deine magischen Farben tauchen, in meine Worte Zauber und Liebe von dir hauchen. Regenbogen, keine Wolke widersteht deiner Kraft, jede deiner Farben stets Wunderbares schafft. In dir wohnen Hoffnung und Magie zugleich, auf deinem Bogen haben unsere Gefühle ihr Reich. Du nährst in uns die Liebe und das Vertrauen, du lässt uns staunend empor zu dir schauen. Du lehrst uns die reiche Vielfalt des Lebens und die tiefe Grossherzigkeit des Gebens. Regenbogen, dein Ende, das gibt es nicht, denn unendlich weit strahlt dein Farbenlicht.   
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Reminder: Die Wirksamkeit von COVID-19-Impfungen bei der Verhinderung von post-COVID-Symptomen (Wed, 08 May 2024)
DMZ –  FORSCHUNG ¦ Lena Wallner ¦              Eine systematische Literaturübersicht und Meta-Analyse der neuesten Forschung   Eine durchgeführte systematische Literaturübersicht und Meta-Analyse hat die Wirksamkeit von COVID-19-Impfungen bei der Verhinderung von sogenannten post-COVID-Symptomen untersucht. Post-COVID-Symptome beziehen sich auf Symptome, die mindestens vier Wochen nach einer COVID-19-Infektion anhalten. Die Studie umfasste Forschungsergebnisse von Dezember 2019 bis Juni 2023 und analysierte die Daten von mehreren großen Datenbanken, darunter PubMed, Cumulative Index to Nursing and Allied Health, EMBASE, Cochrane Central Register of Controlled Trials, Scopus und Web of Science.   Die Meta-Analyse basierte auf 32 Studien mit insgesamt 775.931 Individuen, die die Auswirkungen der Impfung auf post-COVID-Symptome bewerteten. Von diesen wurden 24 Studien in die Meta-Analyse aufgenommen. Die aggregierte diagnostische Odds Ratio (DOR) für post-COVID-Symptome bei vollständig geimpften Personen betrug 0,680 (95%-Konfidenzintervall: 0,523-0,885) mit einer geschätzten Impfeffektivität (VE) von 32,0% (11,5%-47,7%). Die VE betrug 36,9% (23,1%-48,2%) bei Personen, die vor der COVID-19-Infektion zwei Impfdosen erhalten hatten, und 68,7% (64,7%-72,2%) bei Personen, die vor der Infektion drei Dosen erhalten hatten. Die stratifizierte Analyse zeigte keine Schutzwirkung gegen post-COVID-Symptome bei Personen, die die Impfung nach der Infektion erhielten.   Die Ergebnisse dieser Untersuchung legen nahe, dass die aggregierte Prävalenz von post-COVID-Symptomen bei Ungeimpften bei 11,8% lag, während sie bei vollständig geimpften Personen mit 5,3% niedriger war. Die VE bei vollständig geimpften Personen gegen post-COVID-Symptome betrug zwar etwa 30%, jedoch war die Prävalenz von post-COVID-Symptome signifikant niedriger. Die stratifizierte Analyse zeigte zudem eine signifikante Verringerung von post-COVID-Symptomen während der Omicron-Varianten-Ära. Daher wird empfohlen, die Impfung auch Ungeimpften anzubieten, die bisher keine COVID-19-Infektion hatten. Zudem wird betont, dass die VE gegen post-COVID-Symptomen mit einer zusätzlichen Impfdosis zunimmt, weshalb Geimpfte ermutigt werden sollten, eine Auffrischungsimpfung zu erhalten. Es wurde jedoch keine Schutzwirkung gegen post-COVID-Symptome beobachtet, wenn die Impfung nach einer COVID-19-Infektion erfolgte.   Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Impfung mit zwei Dosen COVID-19-Impfstoff vor einer COVID-19-Infektion das Risiko der Entwicklung von post-COVID-Symptomen signifikant reduziert. Dies gilt insbesondere für die Zeit der Omicron-Varianten-Ära. Die VE gegen post-COVID-Symptome war höher, wenn eine dritte Dosis verabreicht wurde. Allerdings boten Impfungen nach einer vorherigen COVID-19-Infektion keinen Schutz. Die Forschung hebt die Notwendigkeit weiterer Beobachtungsstudien hervor, um bivalente COVID-19-Impfstoffe, Impfungen nach einer COVID-19-Infektion, die VE einer zweiten Auffrischungsdosis, die VE bei der Verwendung unterschiedlicher COVID-19-Impfstoffe sowie genomische Untersuchungen zur besseren Verständnis der VE gegen post-COVID-Symptome zu untersuchen. Zudem wird eine standardisierte Definition von post-COVID-Symptomen sowohl für die Forschung als auch für die klinische Praxis gefordert.   Die Wirksamkeit von COVID-19-Impfungen in Bezug auf post-COVID-Symptome hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Impfdosis und des Zeitpunkts der Impfung im Verhältnis zur COVID-19-Infektion. Es wird empfohlen, dass die Impfung vor einer Infektion stattfindet, um die besten Ergebnisse in Bezug auf post-COVID-Symptome zu erzielen. Die VE steigt mit einer zusätzlichen Auffrischungsimpfung. Die Forschung auf diesem Gebiet ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und weitere Studien sind erforderlich, um ein umfassenderes Verständnis der Wirksamkeit von COVID-19-Impfungen bei der Verhinderung von post-COVID-Symptomen zu erlangen.
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CH: Online-Shops im Fokus: Kontrollen im gesetzlichen Messwesen (Wed, 08 May 2024)
(Bildquelle: admin.ch) (Bildquelle: admin.ch) DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦            (Bildquelle: admin.ch)   Bern-Wabern - Im Rahmen der Überwachung des Messgesetzes haben die Behörden von Bund und Kantonen im Jahr 2023 mehr als 150.000 Messmittel geprüft und geeicht. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Online-Shops, um sicherzustellen, dass Mengenangaben korrekt sind.   Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) und die kantonalen Aufsichtsbehörden sind gemeinsam für die Überprüfung und Eichung von Messmitteln zuständig. Im letzten Jahr wurden über 150.000 Messmittel kontrolliert, wobei 96,8 % der eichfälligen Messmittel geeicht werden konnten. Bei abgepackten Waren lag die Vollzugsquote bei 90,7 %.   Besonders interessant sind die Kontrollen von Online-Shops nach der Mengenangabeverordnung. Im Jahr 2023 wurden 1122 Mengenangaben in 206 verschiedenen Online-Shops überprüft, wobei eine Beanstandungsquote von 11,2 % festgestellt wurde. Zusätzlich führten die kantonalen Vollzugsbehörden 699 Testkäufe durch, bei denen eine Beanstandungsquote von 13,7 % ermittelt wurde.   Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Elektrizitätszähler, von denen rund 5,3 Millionen durch ein statistisches Prüfverfahren überprüft werden. Im Jahr 2023 wurden 956.060 Zähler statistisch überprüft, wobei 1,1 % beanstandet wurden.   Der Jahresbericht 2023 über den Vollzug des Messgesetzes enthält detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen und weiteren Kontrollen im Messwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.   Für weitere Informationen steht die Medienstelle METAS unter medien@metas.ch oder telefonisch unter +41 58 387 03 00 zur Verfügung. Alternativ können Rückfragen auch an Peter Biedermann, Aufsicht und Nachträgliche Kontrolle, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, gerichtet werden.   Jahresbericht 2023 über den Vollzug des Messgesetzes (admin.ch)   Herausgeber Eidgenössisches Institut für Metrologie http://www.metas.ch  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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AT: Rechnungshofausschuss debattiert arbeitsmarktpolitische Treffsicherheit der Bildungskarenz (Wed, 08 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦              Wien - Die Bildungskarenz, eingeführt 1998, ermöglicht es unselbstständig Beschäftigten, sich bis zu einem Jahr lang freistellen zu lassen, um Aus- und Weiterbildungen zu absolvieren. Die Beliebtheit dieses Instruments ist in den letzten Jahren gestiegen, wie aus einem Bericht des Rechnungshofs hervorgeht. Heute wurde dieser Bericht im zuständigen Ausschuss debattiert und einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt auf, dass die Ausgaben für die Bildungskarenz von 2010 bis 2021 um das Dreifache gestiegen sind und im Jahr 2021 rund 295,7 Mio. € betrugen.   Der Rechnungshof sieht das arbeitsmarktpolitische Potenzial der Bildungskarenz an, fordert jedoch eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen. Ziel sollte eine klare Ausrichtung auf Weiterbildungen sein, die die Position der Beziehenden auf dem Arbeitsmarkt verbessern.   Im Zuge der Überprüfung des Rechnungshofs hat das Arbeitsmarktservice (AMS) die Auswirkungen der Bildungskarenz auf den Arbeitsmarktstatus und die Einkommenssituation analysiert. Es wurde festgestellt, dass im Durchschnitt 78 % der Beziehenden drei Jahre nach der Bildungskarenz wieder in Beschäftigung waren, wobei 53 % ein höheres Einkommen erzielten. Dennoch gibt es Bedenken, dass der Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt negative Effekte haben kann.   Die Bildungskarenz wird vor allem von Personen mit hohem Bildungsniveau genutzt, während Personen mit geringerem Bildungsgrad nur eingeschränkt angesprochen werden konnten. Der Rechnungshof empfiehlt daher, eine ambitionierte Weiterbildungsverpflichtung gesetzlich festzulegen und von den Beziehenden Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse einzufordern.   Im Vergleich zur Bildungskarenz erwies sich die Bildungsteilzeit als kostengünstigeres und effektiveres Instrument. Die Beschäftigungsquote nach der Bildungsteilzeit war tendenziell höher, und auch die Einkommensentwicklung fiel günstiger aus.   Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher betonte, dass bereits an Reformschritten gearbeitet werde, um die Bildungskarenz effizienter zu gestalten. Eine Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Bildungskarenz weist jedoch nur einen geringen positiven Effekt auf die Einkommenssituation der Beziehenden nach.   AMS-Vorstandvorsitzender Johannes Kopf erklärte, dass die Bildungskarenz aus der Wirtschaftskrise um 2009 stamme und als Sozialplan gedacht war. Angesichts des Fachkräftemangels sei es jedoch gerechtfertigt, das Instrument einzuschränken. Es gibt bereits Maßnahmen, um Missbrauch der Bildungskarenz zu verhindern, wie die Leiterin der internen Revision des AMS, Eva Weiszgerber, erläuterte. Das AMS kontrolliert etwa Anmeldebestätigungen und prüft im Verdachtsfall.       Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Reminder: Long COVID bei Kindern untererfasst und fehldiagnostiziert (Wed, 08 May 2024)
DMZ –  JUSTIZ ¦ Sarah Koller ¦                      Ein interessanter Artikel "Not 'little adults': Experts say long COVID undercounted, misdiagnosed in kids" von Mary Van Beusekom sorgt für großes Aufsehen. Die Forschung zu Long COVID bei Kindern ist begrenzt, und die berichteten Prävalenzen reichen von weniger als 1% bis zu 70%. Obwohl es sich um einen relativ neuen Zustand in einem sich entwickelnden Forschungsfeld handelt, sind Experten der Meinung, dass er besser definiert und durch gut konzipierte Längsschnittstudien gemessen werden könnte, die die einzigartigen Präsentationen von Kindern berücksichtigen.   "Das liegt meiner Meinung nach größtenteils daran, dass wir versuchen, erwachsene Rahmenbedingungen auf pädiatrische Probleme anzuwenden, und infolgedessen werden viele Dinge übersehen", sagte David Putrino, PhD, Direktor für Rehabilitationsinnovation am Mount Sinai Health System in New York gegenüber CIDRAP News.   "Ich denke, was wir brauchen, sind detaillierte Längsschnittstudien, in denen wir uns wirklich die Zeit nehmen, um zu charakterisieren, wie Long COVID in der pädiatrischen Bevölkerung aussieht", so Putrino. "Das wurde bisher nicht gemacht. Was gemacht wurde, ist, 'lasst uns sie einfach wie kleine Erwachsene behandeln', was in der Pädiatrie immer eine Stolperfalle ist."   Kein Konsens über die Prävalenz Im Jahr 2022 ergab eine systematische Überprüfung von 22 Studien mit Kindern eine Bandbreite der Prävalenz von Long COVID von 1,6% bis 70%, während eine Studie aus Deutschland aus demselben Jahr, die Long COVID bei 157.000 COVID-19-Patienten analysierte, nahelegte, dass Kinder in ähnlichem relativen Risiko wie Erwachsene waren (30% gegenüber 33%).   Im Juli 2023 kam eine systematische Überprüfung von 31 Studien aus dem Jahr 2022, die 15.000 Kinder umfassten, zu dem Schluss, dass 16% der Kinder 3 Monate nach der Infektion anhaltende Symptome aufwiesen. Eine weitere systematische Überprüfung aus dieser Zeit ergab, dass 1,3% der US-Kinder jemals an Long COVID erkrankt waren und dass 0,5% dies 2022 noch hatten.   Verschiedene Symptome, begrenztes Vokabular Ziyad Al-Aly, MD, klinischer Epidemiologe an der Washington University in St. Louis und Leiter der Forschung am VA St. Louis Health Care System, sagte gegenüber CIDRAP News, dass viele Kinder wahrscheinlich nicht als Long COVID diagnostiziert werden, weil sie ihre Symptome nicht erkennen oder nicht das Vokabular haben, um darüber zu berichten.   "Kinder kommen nicht nach Hause und sagen, 'Mama, ich habe postexertionale Malaise, ich habe Gehirnnebel'", sagte er. "Was passiert, ist, dass sie in der Schule schlechter werden, und Eltern finden es erst Wochen und Wochen später heraus."   Hannah Davis, Mitbegründerin der Patienten-geführten Forschungskooperative, einer Gruppe von Long-COVID-Patienten, die auch Forscher sind, sagte, die Anerkennung könne bei jüngeren, vorverbalen Kindern besonders schwierig sein.   "Im Allgemeinen gibt es im Vergleich zur Long COVID-Forschung bei Erwachsenen einen Mangel an Forschung zu Long COVID bei Kindern", sagte sie. "Eine sehr traurige Sache für mich ist, dass ich und die anderen Menschen mit Long COVID als Erwachsene ein ganzes Leben hatten, in dem wir verstanden, was es bedeutet, gesund und aktiv zu sein und diese Symptome nicht zu haben, und Kinder verstehen das nicht unbedingt, also zeigt es sich in verschiedenen Formen."   Tatsächlich sind viele Long-COVID-Symptome subtil und können auf andere Zustände wie Angstzustände zurückgeführt werden. Und im Gegensatz zur Müdigkeit, zum Gehirnnebel und zur postexertionalen Malaise, die Erwachsene am häufigsten melden, sagte Putrino, dass die häufigste Präsentation von Long COVID bei Kindern im pädiatrischen Rehabilitationszentrum des Mount Sinai wiederkehrende Bauchschmerzen sind.   "Oft wird es anfangs nicht als Long COVID betrachtet", sagte er. "Es ist einfach so, dass Ihr Kind 3 Monate nach einer COVID-Infektion über Bauchschmerzen klagt."   Problematische Designs, falsche Annahmen Die bisherigen Studien zu Long COVID bei Kindern waren laut Experten durch eine geringe Stichprobengröße, die Abhängigkeit von Elternbefragungen anstelle von Interviews, das Fehlen von Kontrollgruppen, kurze Dauer, schlechte Gestaltung und falsche Annahmen über die Viruslast und die Antikörperreaktionen von Kindern eingeschränkt.   Eine im September in JAMA Pediatrics veröffentlichte Studie berichtete beispielsweise von einer Inzidenz von Long COVID bei Kindern im Alter von 8 bis 13 Jahren von August 2020 bis März 2021 von nur 1 von 271 (0,4%). Das Problem ist, dass sie keine Daten oder die von den Eltern ausgefüllten Symptomfragebögen einschlossen, so Putrino.   Es gibt unspezifische Symptome, die Kinder nicht wissen, an Erwachsene zu melden, und die Eltern nicht als mit COVID-19 in Verbindung stehend erkennen. Beispielsweise könne es bei älteren Jugendlichen einfacher sein, postexertionale Malaise zu erkennen, aber "wir erwarten, dass Kinder Energiefluktuationen haben", sagte er. "Wir erwarten, dass Kinder sich völlig verausgaben und dann zusammenbrechen."   Die Forscher klassifizierten auch Kinder als nicht an Long COVID erkrankt, wenn sie remittierende und rezidivierende Symptome hatten. "Wir haben es mit einer Erkrankung zu tun, bei der die Symptome nachlassen und wieder aufflammen, und deshalb ist es gegen die klinische Definition von Long COVID, die sowohl von der Weltgesundheitsorganisation als auch vom CDC (Centers for Disease Control and Prevention) herausgegeben wurde, Kinder auszuschließen, die anhaltende Symptome hatten, aber dann gingen die Symptome weg und kamen dann zurück", sagte Putrino.   Er fügte hinzu, dass dies ein Grund sei, warum die wissenschaftliche Gemeinschaft Schwierigkeiten hat, eine verlässliche Einschätzung der Rate von Long COVID bei Kindern abzugeben: "Angesichts der Qualität der bisherigen Arbeit glaube ich nicht, dass es für Regierungsbehörden, Bildungseinrichtungen oder medizinische Institutionen eine verlässliche Grundlage gibt, zu behaupten, dass das Risiko von Long COVID bei Kindern sehr gering ist."   Die Suche nach echten negativen Kontrollen wird schwieriger Im Allgemeinen wird die Forschung zu Long COVID auch durch hohe Raten von falsch negativen Polymerase-Kettenreaktion (PCR)-Tests für COVID-19 und mangelnde Anerkennung der ungleichen Bildung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 (Seroconversion) in verschiedenen Bevölkerungsgruppen behindert, sagte Davis. "PCRs erfordern eine hohe Viruslast, und Kinder haben im Allgemeinen deutlich niedrigere Viruslasten als Erwachsene, und deshalb werden sie einfach nicht in den PCRs erkannt."   Ähnlich könnten serologische COVID-19-Studien die mangelnde Anerkennung, dass etwa ein Drittel der Menschen keine Antikörper gegen SARS-CoV-2 bildet, aufweisen, sagte Davis. "Kinder bilden sie in geringerem Maße als Erwachsene und verlieren sie in viel höherem Maße", sagte sie.   Und die Suche nach echten COVID-negativen Kontrollpatienten ist heute schwieriger als zu Beginn der Pandemie. "Im März 2020 hatten wir keine Immunität", sagte Al-Aly. "Aber raten Sie mal? Es ist nicht mehr so neu."   Hin zu besseren Studien Um potenziell falsch negative Personen in einer Kontrollgruppe zu vermeiden, sagte Davis, könnten kontrollierte Studien eine präpandemische Kohorte oder elektronische Gesundheitsakten verwenden, anstatt eine zeitgenössische. Ansonsten "haben Sie all diese Forschungsgruppen, die glauben, dass sie PCR-negative Kontrollen durchführen können, und das endet damit, dass eine Unmenge von Menschen, die COVID hatten, in diese Kontrollgruppe gesteckt werden", sagte sie. "Also vergleichen Sie tatsächlich Menschen, die COVID mit leicht höheren Viruslasten hatten, mit Menschen, die COVID mit leicht niedrigeren Viruslasten hatten." Putrino forderte Studien, die Kinder idealerweise von vor der COVID-19-Infektion über die Infektion bis hin zur Langzeitbegleitung begleiten.   "Angesichts der Komplexität der Identifizierung von Long COVID bei Kindern empfehle ich auch nachdrücklich, einen Großteil dieser Arbeit in Einzelinterviews durchzuführen, in Gesprächen anstatt Eltern, die auf einer Liste Symptome abhaken", sagte er. "Der andere Punkt, der erledigt werden muss, ist die detaillierte biologische Profilierung von Kindern, die anhaltende Symptome haben."   In der Zwischenzeit forderte er zur Wachsamkeit auf. "Mein Rat führt zur Prävention von Infektionen", sagte er. "Es ist wirklich einfach, die Luft zu reinigen, es ist wirklich einfach, HEPA-Filter in Klassenräumen zu verwenden, es ist wirklich einfach, UV-Lichter zu verwenden."
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CH: Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im April 2024 (Wed, 08 May 2024)
DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦               Bern - Gemäß den neuesten Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende April 2024 insgesamt 106.957 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, was einem Rückgang um 1.636 Personen gegenüber dem Vormonat entspricht. Die Arbeitslosenquote sank somit von 2,4% im März 2024 auf 2,3% im Berichtsmonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Arbeitslosigkeit jedoch um 16.423 Personen (+18,1%).   Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 419 Personen (-4,4%) auf 9.086. Trotzdem stieg sie im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1.360 Personen (+17,6%). Auch die Anzahl der Arbeitslosen zwischen 50 und 64 Jahren ging leicht zurück, um 326 Personen (-1,1%) auf 30.268. Im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet dies jedoch eine Zunahme um 3.219 Personen (+11,9%).   Insgesamt wurden 177.570 Stellensuchende registriert, was einen Rückgang um 822 Personen im Vergleich zum Vormonat bedeutet. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl jedoch um 21.534 Personen (+13,8%).   Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen bei den RAV verringerte sich im April um 882 auf 41.531 Stellen. Davon unterlagen 19.811 Stellen der Stellenmeldepflicht.   Im Februar 2024 waren 3.286 Personen von Kurzarbeit betroffen, was einem Rückgang um 39,2% im Vergleich zum Vormonat entspricht. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 27,4% auf 167 Einheiten. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 40,0% auf 155.042 Stunden ab.   Die Zahl der Personen, die ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Februar 2024 ausgeschöpft hatten, belief sich auf 1.951 Personen.     Herausgeber Staatssekretariat für Wirtschaft http://www.seco.admin.ch  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Reminder: Mehrere Organschäden bei COVID-19-Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus festgestellt (Tue, 07 May 2024)
Venn-Diagramm*, das die Überschneidung von Organanomalien auf MRT nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von COVID-19 und der häufigsten Triade von Organanomalien zeigt. Venn-Diagramm*, das die Überschneidung von Organanomalien auf MRT nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von COVID-19 und der häufigsten Triade von Organanomalien zeigt. DMZ –  WISSENSCHAFT ¦ Lena Wallner ¦    Venn-Diagramm*, das die Überschneidung von Organanomalien auf MRT nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von COVID-19 und der häufigsten Triade von Organanomalien zeigt.      Eine neue Studie zeigt, dass Patienten, die aufgrund von COVID-19 im Krankenhaus behandelt wurden und später entlassen wurden, einem erheblichen Risiko für Organschäden ausgesetzt sind. Die Studie, die in Tier 2 von PHOSP-COVID durchgeführt wurde, ergab, dass fast ein Drittel der Patienten nach ihrer Entlassung multiorganale Abnormalitäten aufwiesen.   Insgesamt nahmen 259 Patienten, deren COVID-19-Infektion zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2021 bestätigt wurde, sowie 52 nicht an COVID-19 erkrankte Kontrollpersonen an der Studie teil. Die Patienten wurden etwa 5 Monate nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus untersucht. Im Vergleich zu den Kontrollen waren die Patienten älter und hatten häufiger Übergewicht und Begleiterkrankungen.   Die Ergebnisse der MRT-Untersuchungen zeigten, dass bei den Patienten häufiger Multiorgan-Abnormalitäten auftraten als bei den Kontrollen (61% gegenüber 27%). Insbesondere wurden häufiger Lungenschäden, Hirnveränderungen und Nierenveränderungen festgestellt. Herz- und Leberschäden waren jedoch bei Patienten und Kontrollen ähnlich.   Die Patienten mit Multiorgan-Abnormalitäten waren im Durchschnitt älter, hatten mehr Begleiterkrankungen und litten während ihrer akuten COVID-19-Erkrankung häufiger unter schweren Symptomen. Die Lungenschäden wurden mit einem doppelt so hohen Risiko für Engegefühl in der Brust in Verbindung gebracht, und Multiorgan-Abnormalitäten waren mit schweren körperlichen und psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus verbunden.   Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Patienten nach einer COVID-19-Hospitalisierung einem erheblichen Risiko für anhaltende Organschäden ausgesetzt sind. Dies unterstreicht die Notwendigkeit multidisziplinärer Betreuungspfade zur langfristigen Überwachung und Behandlung von COVID-19-Patienten.   Die Studie hat jedoch einige Einschränkungen, darunter die begrenzte Stichprobengröße und das Fehlen von Post-COVID-19-Kontrollen. Weitere Forschung ist erforderlich, um die langfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf die Organe besser zu verstehen und geeignete Behandlungsansätze zu entwickeln.   Die Ergebnisse der Studie betonen die Bedeutung der Aufmerksamkeit für Patienten, die von einer schweren COVID-19-Erkrankung genesen sind, und die Notwendigkeit einer umfassenden Nachsorge, um langfristige Gesundheitsprobleme zu erkennen und zu behandeln. *Ein Venn-Diagramm ist eine grafische Darstellung, die verwendet wird, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen oder Kategorien von Elementen zu veranschaulichen. Es besteht normalerweise aus mehreren sich überschneidenden Kreisen oder Ovalen, wobei jeder Kreis eine Gruppe oder Kategorie repräsentiert. Die Schnittmengen zwischen den Kreisen zeigen an, welche Elemente in mehreren Gruppen vorkommen. Venn-Diagramme sind eine nützliche visuelle Methode, um Beziehungen und Ähnlichkeiten zwischen verschiedenen Datensätzen oder Konzepten darzustellen.
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CH: Pilotprojekt zur E-ID: Elektronischer Lernfahrausweis (Tue, 07 May 2024)
(Bildquelle: eid.admin.ch) (Bildquelle: eid.admin.ch) DMZ – INNOVATION / MM ¦ AA ¦            (Bildquelle: eid.admin.ch)   Bern - Der Kanton Appenzell Ausserrhoden führt eine wegweisende Neuerung ein: den elektronischen Lernfahrausweis. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ), dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) sowie der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) lanciert das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden ein Pilotprojekt im Hinblick auf die bevorstehende Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Die Enthüllung des neuen elektronischen Lernfahrausweises erfolgte am 3. Mai 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Medienkonferenz in Herisau (AR).   Nach erfolgreich bestandener Theorieprüfung der Kategorie B (Personenwagen) können die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Appenzell Ausserrhoden nun auch den Lernfahrausweis elektronisch beantragen. Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) wird vom Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden ausgestellt und kann von den Lernenden in einer digitalen Brieftasche auf ihrem Smartphone verwaltet werden. Zur Vorlage des eLFA, beispielsweise zu Beginn einer Fahrstunde oder bei einer Verkehrskontrolle, dient ein QR-Code. Anhand dieser Daten können Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der eLFA wird in der gesamten Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt.   Das Pilotprojekt eLFA ist ein wichtiger Schritt in Richtung Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Die Entwicklung der für den eLFA erforderlichen digitalen Brieftasche und der zugrunde liegenden Informatiksysteme erfolgte durch den Bund in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter. Diese Infrastruktur basiert auf dem Vertrauensrahmen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) planen, das Pilotprojekt im Jahr 2025 auf alle Fahrzeugkategorien und Kantone auszuweiten.   Der eLFA stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der E-ID dar. Die grundlegenden Funktionsweisen des eLFA sollen als Vorläufer für die Einführung der E-ID dienen. Das Pilotprojekt ermöglicht es, praktische Aspekte zu testen und Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die gewonnenen Erfahrungen werden in die weitere Entwicklung der Produkte einfließen. Dieses Pilotprojekt setzt die fortlaufenden Bemühungen des Bundes im Hinblick auf die Einführung der E-ID fort. Bereits im Jahr 2022 wurde der elektronische Personalausweis für Angestellte des Bundes getestet. Seit März 2023 haben interessierte Behörden und Unternehmen die Möglichkeit, in einer vom Bund bereitgestellten Testumgebung Erfahrungen mit der geplanten Vertrauensinfrastruktur zu sammeln.   Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geleitet. Das E-ID-Gesetz wurde am 19. März 2024 vom Nationalrat verabschiedet und wird derzeit vom Ständerat beraten. Die Ausstellung der E-ID ist für das Jahr 2026 geplant, gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen E-ID-Gesetzes. Die E-ID wird eine Vertrauensinfrastruktur nutzen, die es Behörden und Privatpersonen ermöglicht, weitere elektronische Nachweise, einschließlich des eLFA, auszustellen.         Herausgeber: Bundesamt für Justiz http://www.bj.admin.ch Bundesamt für Strassen ASTRA http://www.astra.admin.ch Bundesamt für Informatik und Telekommunikation http://www.bit.admin.ch Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Wer die Förderung von Erneuerbaren kritisiert, sollte sie verstehen und wissen, was man – oft zurecht – tatsächlich kritisiert (Tue, 07 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ Dirk Specht ¦               KOMMENTAR   Neben den Netzentgelten werden auch die EEG-Umlagen heftig diskutiert. Zurecht. Aber meist mit kaum Ahnung, wie das funktioniert. Das ist sogar nachvollziehbar, denn es ist ein fürchterlicher Dschungel durch die Energiegesetze der letzten 30 Jahre. Da kann man sich schnell verlieren, sollte aber vorsichtig sein, vorschnell irgendwelche Ursachen oder die beliebten Schuldfragen zu adressieren.   Sträflich verkürzt nur folgende Hinweise: Die Umlage, die wir heute zahlen, ist ein intransparentes Sammelsurium von Verrechnungen und Vertragsbindungen der letzten bis zu 30 Jahre. Das wird auch noch einige Jahrzehnte so weiter gehen, wenn nicht irgendwann eine Bundesregierung die Kraft hat, diese heillos intransparenten Bücher final abzuwickeln – was vermutlich einen einmaligen zweistelligen Milliardenbetrag kosten würde, aber ordnungspolitisch einfach nur klug wäre, um endlich Transparenz zu schaffen.   Maßgebliche Ursache für diese Umlage sind die EEG-Einspeisevergütungen für Anlagenbetreiber, die je nach Gesetz für 20 Jahre und mehr gelten, daher auch bis heute und in die Zukunft. Diese Vergütungen wurden ebenfalls sehr unterschiedlich gestaltet, von der Höhe und der Wirkung. Bis heute hält sich hartnäckig das Gerücht, das seien pauschale Festpreise, oft wird behauptet, die würden „on top“ bezahlt und es sei ohnehin viel zu viel, mache den Strom nur teuer.   Das Problem: Da ist was dran bzw. da war was dran und wegen der langen Wirkung ist das auch noch so. Die sogenannte Energiewende ist halt ein „Projekt“, das seit Jahrzehnten mit einer vorsichtig formuliert nicht sehr konsistenten Planung läuft. Dabei wurde auch sehr oft zu viel und blind gefördert, wie auch zu wenig gefördert wurde sowie vor allem viel zu viel behindert. Da die damit verbundenen Gesetze und die politischen Folgen oft Jahrzehnte wirken, sehen wir das bis heute und auch noch einige Dekaden weiter. Gut ist daran: Nichts!   Der Kern der Förderung wird aber seit einigen Jahren recht gesund aufgestellt, ist nach Abwicklung von Altbeständen maßgeblich und gilt vor allem für das, was wir ab heute tun. Wer sich also mit den Altlasten beschäftigen will, mag das gerne und berechtigt tun, aber der sollte nicht behaupten, sich zum aktuellen Geschehen oder zukünftigen Ausbau zu äußern.   Wer letzteres betrachten möchte, eine aus meiner Sicht wichtigere Perspektive, sollte folgendes verstehen: Die Förderung ist ökonomisch ein Mindestpreis und kein pauschaler Förderpreis, der zudem nicht „on top“ bezahlt wird. Die Abwicklung ist (wie überraschend) kompliziert, das will ich gar nicht erläutern, aber die Wirkung ist die eines Mindestpreises. Ein Anlagenbetreiber erhält also jederzeit zunächst den Marktpreis für Strom und nur falls dieser unter den Mindestpreis fällt, die Differenz als Ausgleich. Im Ergebnis zahlen die Stromkunden den Marktpreis, mindestens jedoch diesen Mindestpreis.   Solche Mindestpreissysteme sind in den weltweiten Energiemärkten vollkommen üblich. Sie werden auch für alle möglichen Erzeuger gezahlt, das ist energiepolitische Entscheidung. Ebenso ist es üblich, dass sie unterschiedliche Höhe haben. Inzwischen sind die Mindestpreise für Kraftwerke, die global garantiert werden, übrigens deutlich höher als für Erneuerbare. Das wird sich so fortsetzen, auch in Deutschland. Wer über Förderung klagt, sollte das bitte ganzheitlich tun. Es ist so etwas wie ideologisch, sich über die EE-Förderung aufzuregen und zugleich zu kritisieren, dass die Bundesregierung bei ihrer Kraftwerksstrategie nicht weiter kommt – die nichts anderes als ein weiteres Fördergesetz ist.   In Deutschland wird seit einigen Jahren die Mindestvergütung durch unterschiedliche Mechanismen jährlich angepasst. Auch das ist (Überraschung) kompliziert, aber es geht darum, den technischen Fortschritt, der zu sinkenden Herstellungspreisen führt, dabei zu berücksichtigen. Das ist unterschiedlich gut gelungen, weshalb man – da sind wir primär wieder in der Vergangenheit – die Höhe der Mindestpreise durchaus kritisch würdigen kann. Für neue Anlagen ab 2024 gelten überwiegend (es ist leider, Überraschung, kompliziert) Mindestpreise zwischen 4,5-6,5 Cent pro KWh.   Wer über Preise für den weiteren Ausbau Erneuerbarer streiten möchte, darf das tun, sollte aber dazu sagen, dass es Mindestpreise sind und dass die in dieser Höhe liegen. Kraftwerke liefern dafür übrigens: Gar nichts.   Wer über Förderung streiten möchte, sollte das tun. Ich tue es oft. Solange wir aber Merit-Order haben und Erneuerbare dabei fast täglich den Börsenpreis auf Null fahren, wird es ohne Mindestpreise nicht gehen. Dasselbe gilt für Kraftwerke, die ebenfalls darunter leiden, weil sie zu selten Phasen mit auskömmlichen Preisen erreichen. Insofern wäre eine Reform des Marktdesigns zu diskutieren, was ich oft genug tue. Aber auch das ist ganzheitlich zu betrachten und zu bewerten. Vor allem spielen Speicher dabei immer noch eine zu geringe Rolle, die haben weder ein robustes Geschäftsmodell im derzeitigen Marktdesign, noch eine starke Lobby für Fördermaßnahmen.   Das ist im aktuellen Förderdschungel und Marktdesign sogar das größte Defizit. Neben den Fehlanreizen für den Netzausbau. Wir kriegen die beiden wichtigsten Infrastrukturen nicht auf die Rampe.   Das ist das eigentliche Thema. Aber kaum jemand versteht oder thematisiert das – es ist wohl zu anstrengend. Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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AT: Zweckzuschüsse im Fokus der "Wohnraum- und Bauoffensive" (Tue, 07 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦              Wien - In einer gemeinsamen Initiative von ÖVP und Grünen wird eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz 2024 angestrebt, die sich auf die Gewährung von Zweckzuschüssen im Rahmen der "Wohnraum- und Bauoffensive" an ein Land bezieht. Eine wesentliche Bedingung für die Gewährung dieser Zweckzuschüsse ist, dass das betreffende Land die Bundesmittel von 2024 bis 2026 zusätzlich zu den bereits aus Landesmitteln finanzierten Wohnbauförderungsmaßnahmen einsetzt.   Einer der Hauptzwecke dieser Bundeszuschüsse an die Länder besteht darin, Zusatzanreize für die Bauwirtschaft zu schaffen, wie in den Erläuterungen erläutert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Summe der in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen der Wohnbauförderung der Länder zugesagten Wohnungen im Durchschnitt höher liegt als die für den Neubau vorgesehenen Zweckzuschüsse in Höhe von 780 Mio. € für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien bleibt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Länder, die für die Wohnbauförderung zuständig sind.   Gemäß dem vorgelegten Initiativantrag (4014/A) von Peter Haubner (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) sind die Länder verpflichtet, dem Bund jährlich einen Bericht über die zweckgemäße Verwendung der erhaltenen Mittel vorzulegen. Dabei soll die Entwicklung der gesamten Wohnbauförderung über einen Zeitraum von mehreren Jahren dargestellt werden. Der Bund wiederum ist befugt, die zweckgemäße Verwendung seiner Zweckzuschüsse zu überprüfen und bei widmungswidriger Verwendung eine Rückforderung einzuleiten.   Ein weiterer Initiativantrag (4015/A) von ÖVP und Grünen betrifft das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, wobei eine Aktualisierung des Verweises auf die Erdgasabgabe vorgeschlagen wird.       Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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CH: Verdoppelung von gemeldeten Cybervorfällen und Anstieg von KI-Betrugsversuchen (Tue, 07 May 2024)
DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦               Bern - Im zweiten Halbjahr 2023 verzeichnete das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) einen alarmierenden Anstieg der gemeldeten Cybervorfälle. Mit über 30'000 Meldungen wurde eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet. Diese Zunahme geht einher mit einem besorgniserregenden Trend von Betrugsversuchen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, um ihre Opfer zu täuschen.   Die strategische Ausrichtung des neuen Bundesamtes beruht auf vier Säulen, um angesichts der zunehmenden Bedrohungen und dem Aufkommen von KI-gesteuertem Betrug die Cybersicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Behörden zu stärken.   Das Bundesamt für Cybersicherheit zieht eine erste Bilanz seiner Arbeit als neues Bundesamt. Direktor Florian Schütz präsentierte im Rahmen eines Fachgesprächs am 6. Mai die erreichten Meilensteine. Die Umwandlung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zum 1. Januar 2024 markierte einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Schweizer Cybersicherheit.   Die primären Aufgaben des BACS bleiben unverändert: Informierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Cyberbedrohungen und Angriffe, Meldung von Cybervorfällen, Unterstützung von Betreibern kritischer Infrastrukturen bei der Bewältigung dieser Vorfälle sowie Erstellung technischer Analysen zur Einschätzung und Abwehr von Cyberbedrohungen. Die Strategie des Bundesamtes zielt darauf ab, die Cybersicherheit in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren zu verbessern. Vier strategische Säulen bilden das Rückgrat dieser Strategie: Verständliche Darstellung von Cyberbedrohungen, Bereitstellung von Präventionsmaßnahmen gegen Cyberangriffe, Reduzierung von Schäden durch Cybervorfälle und Erhöhung der Sicherheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen.   Im Halbjahresbericht 2023/2 des BACS zeigt sich, dass betrügerische Stellenangebote und vermeintliche Anrufe der Polizei zu den häufigsten gemeldeten Vorfällen gehören. Besonders auffällig sind Betrugsversuche wie der "CEO-Betrug" und "Rechnungsmanipulationsbetrug". Auch Phishing-Meldungen haben sich mehr als verdoppelt, wobei "Chain Phishing" als eine neue Bedrohung heraussticht.   Ein weiterer besorgniserregender Trend sind Betrugsversuche, bei denen KI zum Einsatz kommt. Cyberkriminelle nutzen KI-generierte Bilder für Sextortion-Versuche, geben sich am Telefon als prominente Persönlichkeiten aus oder führen Investitionsbetrug durch. Obwohl die Anzahl der Meldungen in diesem Bereich noch vergleichsweise gering ist, handelt es sich laut Einschätzung des BACS um erste Versuche der Cyberkriminellen, die Einsatzmöglichkeiten von KI für zukünftige Cyberangriffe auszuloten.         Herausgeber: Bundesamt für Cybersicherheit https://www.bacs.admin.ch Generalsekretariat VBS https://www.vbs.admin.ch/ Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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AT: EU-Unterausschuss des Nationalrats: Forderungen nach strengeren europaweiten Vorschriften bei Tiertransporten (Tue, 07 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦              Wien - Der EU-Unterausschuss des Nationalrats setzte sich heute mit einem Vorschlag zur Modernisierung des EU-Rechts für Tiertransporte sowie mit der Debatte über die künftige Ausrichtung der EU-Sozialpolitik auseinander.   Einigkeit herrschte unter den Fraktionen darüber, dass europaweite Vorschriften für Tiertransporte von großer Bedeutung sind. Allerdings sehen die Abgeordneten den von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag als unzureichend an.   Besondere Kontroversen entstanden rund um die Frage, wie soziale Investitionen in die europäischen Schuldenregeln einfließen sollten, sowie um die "La Hulpe"-Deklaration zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte. Diese Erklärung wurde von Österreich im April nicht unterzeichnet, da es innerhalb der Regierung keinen Konsens gab, wie Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte.   Europaweite Vorschriften für Tiertransporte gehen nicht weit genug Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der bestehenden Tierschutzvorschriften für den Transport von rund 1,6 Mrd. Tieren pro Jahr in und aus der EU. Ziel ist es, das Wohlergehen der Tiere zu verbessern sowie die Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme zu gewährleisten. Das Gesundheitsministerium betont die essentielle Bedeutung eines hohen Tierschutzniveaus für die öffentliche Gesundheit, insbesondere im Hinblick auf Antibiotikaresistenzen und Zoonosen.   Der Verordnungsvorschlag der Kommission sieht kürzere Transportzeiten, mehr Ruhezeiten, verbesserte Raumangebote und Temperaturgrenzen während des Transports vor. Die belgische Ratspräsidentschaft plant Verhandlungen zu diesem Vorschlag aufzunehmen, sobald auch ein Verordnungsvorschlag zum Wohlergehen von Hunden und Katzen vorliegt.   Gesundheitsminister Rauch begrüßte den Verordnungsvorschlag als Schritt in die richtige Richtung, forderte jedoch weitere Maßnahmen, insbesondere kürzere Übergangsfristen und eine Reduzierung der Schiffstransporte von Tieren. Er plädierte für eine Rückkehr zu regionalen Kreisläufen und forderte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel auch in der Gastronomie.   Die Diskussionen im EU-Unterausschuss zeigten unterschiedliche Ansichten der Fraktionen auf. Die ÖVP hob die Bedeutung einheitlicher europäischer Regelungen hervor, während die FPÖ strengere Vorschriften forderte und die Grünen die Notwendigkeit einer "Farm to Fork"-Strategie betonten.   Es wurde auch die Frage nach Kontrollen, Strafen und den Anteilen von Lebendtiertransporten innerhalb der EU diskutiert. Minister Rauch betonte die Bedeutung der Digitalisierung für effiziente Kontrollen und wies auf Probleme wie Überschreitungen der Ruhezeiten und Ausbeutung der Fahrer hin.   Eine Prognose zum Beschluss der Verordnung ist schwierig, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter auch das Ergebnis der EU-Wahl. Eine Behandlung des Themas ist jedoch für Juli geplant.         Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Reminder: Bewertung der Gesundheitsbelastung durch Luftverschmutzung (Tue, 07 May 2024)
DMZ – WISSENSCHAFT ¦ Anton Aeberhard ¦   Eine breitere Herangehensweise zur Bewertung der Krankheitslast durch Luftverschmutzung ist erforderlich   Luftverschmutzung stellt eine ernsthafte Gefahr für unsere Gesundheit dar. Sie entsteht durch verschiedene Schadstoffe, die vor allem aus Quellen wie Fabriken, Autos, Heizungen und der Landwirtschaft stammen. Zu diesen Schadstoffen gehören Gase wie Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOx) und Ozon sowie feine Partikel, die kleiner als 2,5 μm (PM2,5) oder 10 μm (PM10) sind.   Die Auswirkungen der Luftverschmutzung sind vielfältig und betreffen fast alle Organsysteme. Sie können zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemproblemen, neurologischen Störungen und sogar zum vorzeitigen Tod führen. Besonders gefährdet sind Menschen mit bereits bestehenden Gesundheitsproblemen, ältere Menschen, sozial Benachteiligte und Kinder.   Langfristige Belastung durch Luftschadstoffe kann zu oxidativem Stress, Entzündungen und neurologischen Problemen führen, was das Risiko für verschiedene Krankheiten wie Herzkrankheiten, Diabetes und Demenz erhöht. Trotzdem werden die Auswirkungen von Luftverschmutzung oft unterschätzt, insbesondere bei niedrigen Belastungen. Neue Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) betonen die Notwendigkeit einer genauen Bewertung dieser Auswirkungen und warnen davor, dass auch unterhalb der Grenzwerte Gesundheitsschäden auftreten können.   Um effektive Maßnahmen zur Vorbeugung zu ergreifen, ist es wichtig, die Gesamtbelastung zu verstehen, einschließlich der sozioökonomischen Folgen. Es ist auch entscheidend, nichtlineare Beziehungen zwischen Exposition und Wirkung sowie andere Schadstoffe wie Stickstoffdioxid und Ozon zu berücksichtigen.   Angesichts dieser Erkenntnisse ist es von großer Bedeutung, Luftqualitätsstandards regelmäßig zu überprüfen und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, Gesundheitsexperten, Politikern und der Öffentlichkeit, um effektive Lösungen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung zu entwickeln und umzusetzen.     > Zur Studie Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Die Zunahme von Gewalt gegen Politiker: Eine Analyse der aktuellen Lage (Mon, 06 May 2024)
DMZ –  JUSTIZ ¦ Sarah Koller ¦                    Eine interessante Analyse von Stefan Reinhart für SRF News beleuchtet die alarmierende Zunahme von Gewalttaten gegen demokratisch gewählte Politikerinnen und Politiker.   Im Jahr 2023 verzeichnete der Deutsche Bundestag insgesamt 2790 Fälle von Angriffen auf politische Amtsträger, wobei die Grünen mit 1219 Angriffen an der Spitze standen, gefolgt von der AfD mit 478 Angriffen. Dieser besorgniserregende Trend wurde durch den jüngsten Vorfall in Dresden verstärkt, als Matthias Ecke, ein Kandidat für das Europaparlament, während des Anbringens seiner Wahlplakate von einer Gruppe junger Männer angegriffen wurde. Ecke erlitt schwere Verletzungen, darunter ein gebrochenes Jochbein, und musste operiert werden.   Die Analyse wirft wichtige Fragen auf: Warum kommt es zu solchen Gewalttaten gegen politische Amtsträger? Welche Auswirkungen haben sie auf das demokratische Gefüge? Die Vernehmung der mutmaßlichen Täter läuft, wobei sich einer von ihnen, ein 17-Jähriger, bereits bei der Polizei gestellt hat. Die Kategorisierung eines der Täter als "politisch-motiviert rechts" durch das Landeskriminalamt Sachsen wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Verrohung politischer Diskurse.   Besonders besorgniserregend ist die Feststellung, dass die politische Kultur in Deutschland in den letzten Jahren auf vielen Ebenen verroht ist. Insbesondere aus rechtsextremen Kreisen werden Politikerinnen und Politiker als "Verräter" diffamiert und zu Zielscheiben von Hass und Gewalt gemacht. Diese Verrohung der Sprache schafft eine Atmosphäre, in der physische Gewalttaten gegen politische Amtsträger zur Normalität werden.   Die Gewalttaten gegen politische Amtsträger sind jedoch nur ein Symptom eines breiteren gesellschaftlichen Problems. Auch Sanitäter, Ärzte und Behördenvertreter sehen sich zunehmend mit Gewalt und Bedrohungen konfrontiert. Diese Eskalation der Gewalt gefährdet nicht nur das demokratische Gefüge, sondern untergräbt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.   Die Frage, ob der Staat seine Vertreterinnen und Vertreter ausreichend schützen kann, steht im Raum. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen betont, dass die Justiz dafür verantwortlich ist, Täter zu verfolgen und zu bestrafen. Der Rechtsstaat muss sicherstellen, dass Verstöße gegen demokratische Grundwerte konsequent geahndet werden.   Die Analyse endet mit einem skeptischen Ausblick: Gebrochene Dämme sind schwer zu reparieren, und die Gewaltspirale ist schwer zurückzudrehen. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat in der Lage sein wird, seine Vertreterinnen und Vertreter angemessen zu schützen und die zunehmende Verrohung der politischen Kultur einzudämmen. Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Investitionen sind keine Kosten und „teuer“ ohne einordnenden Vergleich ist eine leere Behauptung (Mon, 06 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ Dirk Specht ¦               KOMMENTAR   Den vielen Autoren von „Kosten“-Beiträgen sei etwas BWL aus den ersten Semestern  nahe gelegt. Das Chart zeigt so ungefähr, wie man Investitionen rechnen kann, wobei ich nachdrücklich auf die dynamischen Methoden unten links verweise. Alles andere gilt als ausreichend für die Bewertung von Pommes-Buden in der kurzen Frist.   Damit könnte man sich der Frage nähern, so etwas wie „Kosten“ (pro Jahr, pro Einheit o.Ä.) zu berechnen, statt nur darüber zu reden. Möglicherweise resultieren dabei sogar „Erträge“, wer weiß. Methodisch möchte ich darauf hinweisen, dass etwas nur dann als „teuer“ oder gar „zu teuer“ zu bewerten ist, wenn man dazu einen Vergleich mit einer Alternative vorlegt. Dann, es ist wohl wirklich für viele zu komplex, müsste man sogar (mindestens) zwei Mal rechnen, idealerweise sogar weit mehr, dann könnte man sich dem nähern, was man „besser“ oder gar „optimal“ nennen darf.   Aber selbst das hat für ein Thema wie die Energiewende nicht das ausreichende Niveau, denn hier wären nun endlich mal Volkswirte gefragt, die leider in vielen Beiträgen sogar das „Kosten“-Niveau unserer derzeitigen Debatte unterbieten. Denn: Man kann der BWL nicht anlasten, dass sie die Situation eines Unternehmens bewertet. Das ist ihr Zweck. Hier gilt aber im Fall von Energieinfrastrukturen, dass vor allem Anlagen mit sehr hoher Investitionsquote gegenüber den laufenden Betriebskosten von der Höhe der Finanzierungskosten, also des dabei genutzten Zinssatzes abhängen. Anlagen mit umgekehrter Relation sind davon weniger betroffen.   Konkretes Beispiel: Eine Windkraftanlage oder auch eine Stromleitung erfordern hohe anfängliche Investments in den Bau, haben aber kaum Betriebskosten. In der BWL-Rechnung werden aber Zinsen für die Nutzungsdauer als Kosten fällig. Ein simples fossiles Kraftwerk ist billiger herzustellen, hier fallen weniger Zinsen an, dafür umso mehr Brennstoff.   Hier wäre nun die VWL gefragt. Denn im ersten Fall investieren beispielsweise Lebensversicherer und Pensionskassen in den Bau der Anlagen, um anschließend die Zinsen zu vereinnahmen. Diese werden genutzt, um Renten zu bezahlen. Im zweiten Fall wird die Wertschöpfung von – primär ausländischen – fossilen Vorkommen finanziert, um deren Produkt bei uns zu verbrennen, was Folgeschäden bedeutet, die in der BWL gar nicht auftauchen und in der VWL übrigens bestenfalls freundliche Erwähnung finden. Es sei denn, ein Rückversicherer rechnet das.   Sind insofern Kapitalkosten mit Brennstoffkosten gleichzusetzen? In der BWL ist das so, aber wäre es nicht Aufgabe der VWL endlich mal damit aufzuräumen, die Verbrennung fossiler Stoffe sei für eine Ökonomie – jenseits der Lieferländer – ein irgendwie lukratives Modell?   Wann sehen wir mal einen Volkswirt im Fernsehen, der wenigstens das Niveau der relevanten Fragestellung erklärt. Er muss ja nicht mal Antworten haben, aber wenigstens das Thema zu erkennen, wäre vielleicht ein erster Schritt? Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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